ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Hundeschule Mareike Weiß

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich


1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wird.
3. Am Hundetraining dürfen nur Hunde teilnehmen, die über einen ausreichenden Impfschutz verfügen. Bei Welpen muss ein altersentsprechender Teilimpfschutz vorliegen.
4. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen.
5. Eine Hundeernährungsberatung ist eine Dienstleistung, die von der Hundeschule Mareike Weiß zum Kauf angeboten wird.

§ 2 Art, Umfang und Auftragsdauer der Leistung


1. Vereinbarungen zwischen dem Teilnehmenden und der Hundeschule Mareike Weiß sind verbindlich, wenn der Teilnehmende einem Angebot/einen Auftrag zustimmt, der diese Bedingungen enthält. Dieses kann per Email oder über die Buchung per Cituro erfolgen. Dasselbe gilt, wenn der Teilnehmende die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der gebuchten Stunden erhalten hat.
2. Hunde sind Lebewesen mit individuellem Charakter. Eine Erfolgsgarantie kann daher nicht gegeben werden. Der Erfolg hängt vom Teilnehmer und Hund ab.
3. Von der Hundeschule Mareike Weiß erstellte Trainings- und Ernährungspläne dürfen nicht veröffentlicht werden. Es darf nicht kopiert, dupliziert, verändert und an Dritte weitergegeben werden. Die von uns bereitgestellten Unterlagen unterliegen alle dem Copyright und sind das Geistige Eigentum von Mareike Weiß.
4. Eine Unterrichtsstunde dauert 50 Minuten.
5. Unterrichtsstunden, die vom Teilnehmer nicht wahrgenommen werden, werden nicht erstattet.
6. Die Anfahrt berechnet sich ab der Büroadreße der Hundeschule Mareike Weiß (Mariannenweg 18, 45475 Mülheim an der Ruhr).

§ 3 Preise/Zahlungsbedingungen


1. Die genannten Preise sind gemäß §19 Abs. 1 UstG umsatzsteuerfrei.
2. Eine Rechnung wird ausgestellt und per Email zugeschickt.
3. Der Zahlungsbetrag ist für die gesamten vereinbarten Unterrichtsstunden bzw. die gebuchte Hundeernährungsberatung per Überweisung, ohne Abzug, im Voraus zu bezahlen oder in bar zu Beginn des ersten Termins zu entrichten.
4. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

§ 4 Haftung


1. Teilnehmende haften für die Schäden, die von sich und/oder dem teilnehmenden Hund verursacht werden.
2. Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen, ebenso Verletzungen die sich der eigene Hund bei Übungen zuzieht.
3. Begleitpersonen sind durch den Teilnehmenden über den Haftungsausschluß in Kenntnis zu setzen.
4. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings- und Beratungßtunden erfolgen auf eigenem Risiko.
5. Bei Minderjährigen muss immer eine erziehungsberechtigte Person anwesend sein. Die Hundeschule Mareike Weiß übernimmt keine Haftung und Aufsichtspflicht.
6. Die übermittleten Informationen der Hundeernährungsberatung stellen keine Diagnose, Therapie oder Behandlung dar, sondern lediglich eine Fütterungsempfehlung. Der Auftraggeber trägt stets die Verantwortung für seinen Hund und wird von der Hundeschule Mareike Weiß angehalten, den zusammengestellten Futterplan durch einen Tierarzt auf Eignung für den Hund überprüfen zu lassen. Die Hundeschule Mareike Weiß ist bemüht, den Futterplan nach aktuellen ernährungswißenschaftlichen Erkenntnißen und Informationen zu gestalten. Die Hundeschule Mareike Weiß trägt nicht das Risiko für negative Auswirkungen, die zu unerwünschten Begleiterscheinungen im Zusammenhang mit dem zur Verfügung gestellten Futterplan geführt haben. Der Teilnehmende ist darüber informiert, daß eine Ernährungsberatung keine tierärztliche Konsultation oder Behandlung ersetzen kann. Die Hundeschule Mareike Weiß haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die auf Grund der Verwendung bzw. des zur Verfügung gestellten Futterplans entstehen.

§5 Widerruf/Ausfall/Stornokosten


1. Ein Widerruf ist innerhalb von 7 Tagen nach Buchung möglich. Jedoch nicht, wenn das Angebot innerhalb von 7 Tagen ab dem Buchungstag beginnt. Ein Widerruf muß schriftlich via Mail erfolgen und ist nur nach einer erhaltenen Bestätigung gültig.
2. Bei Absagen durch den Teilnehmenden unter 2 Tagen sind Stornokosten in Höhe des Auftragspreises zu bezahlen. Alternativ kann ein paßender Teilnehmer (gleiche Ausgangsvoraußetzungen) gestellt werden.
3. Bei Absagen durch die Hundeschule Mareike Weiß wird ein Ausweichtermin angeboten.

§ 6 Gerichtsstand


Als Gerichtsstand gilt außchließlich der Sitz des Auftragnehmers.

§ 7 Datenschutz


1. Die Hundeschule Mareike Weiß verpflichtet sich gegenüber dem Teilnehmenden zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Einhaltung der anzuwendenden Datenschutzvorschriften erforderlich sind. Dies beinhaltet insbesondere die Vorgaben aus Art. 32 DSGVO.
2. Der zum Zeitpunkt des Vertragßchlußes bestehende Stand der technischen und organisatorischen Maßnahmen kann bei Bedarf angefragt werden bei Mareike Weiß. Die Parteien sind sich darüber einig, daß zur Anpaßung an technische und rechtliche Gegebenheiten Änderungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen erforderlich werden können. Wesentliche Änderungen, die die Integrität, Vertraulichkeit oder Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten beeinträchtigen können, wird die Hundeschule Mareike Weiß im Voraus mit dem Teilnehmenden abstimmen. Maßnahmen, die lediglich geringfügige technische oder organisatorische Änderungen mit sich bringen und die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten nicht negativ beeinträchtigen, können von der Hundeschule Mareike Weiß ohne Abstimmung mit dem Teilnehmenden umgesetzt werden. Der Teilnehmenden kann jederzeit eine aktuelle Fassung der vom Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen anfordern.
3. Die Hundeschule Mareike Weiß wird die von ihm getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen regelmäßig und auch anlaßbezogen auf ihre Wirksamkeit kontrollieren. Für den Fall, daß es Optimierungs- und/oder Änderungsbedarf gibt, wird die Hundeschule Mareike Weiß den Teilnehmenden informieren.

§ 8 Teilunwirksamkeit


1. Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.